Diensttiere
Bei Holidu glauben wir an Inklusivität und möchten sicherstellen, dass sich alle Gäste willkommen fühlen. Dazu gehören auch Gäste, die auf Assistenztiere angewiesen sind. Als Gastgeber ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass Sie Gäste, die ein Assistenztier benötigen, nicht diskriminieren dürfen und Sie diese genauso unterbringen müssen wie jeden anderen Gast. Es geht nicht nur um Freundlichkeit; es geht darum, sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit hat, seinen Aufenthalt zu genießen, unabhängig von seinen persönlichen Herausforderungen. Indem Sie Gäste mit Assistenztieren unterbringen, tragen Sie dazu bei, eine inklusive und respektvolle Umgebung zu schaffen.
Was ist ein Assistenztier?
Ein Assistenztier ist kein Haustier – es ist ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen hilft, indem es spezifische Aufgaben zur Unterstützung ihres täglichen Lebens übernimmt. Die häufigsten Assistenztiere sind Hunde, und einige Beispiele sind:
- Blindenführhunde für blinde oder sehbehinderte Personen
- Hörwarnhunde für gehörlose oder schwerhörige Personen
- Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie
- Assistenzhunde für eine Vielzahl anderer Bedürfnisse
Es ist wichtig zu beachten, dass Assistenztiere nicht als Haustiere betrachtet werden. Das bedeutet, dass sie auf Ihrem Grundstück erlaubt sind, auch wenn Ihre Unterkunft normalerweise nicht haustierfreundlich ist.
Was das für Sie als Gastgeber bedeutet
- Keine zusätzlichen Gebühren: Da Assistenztiere keine Haustiere sind, dürfen Sie keine zusätzlichen Gebühren für sie erheben. Dazu gehören Haustiergebühren oder zusätzliche Reinigungsgebühren.
- Zugänglichkeit : Assistenztiere müssen in allen Bereichen der Unterkunft erlaubt sein, die für die Öffentlichkeit oder für Gäste im Allgemeinen zugänglich sind. Sie sollten den Zugang für einen Gast mit einem Assistenztier nicht aufgrund Ihrer Haustierpolitik verweigern.
- Rechtliche Einhaltung : Laut der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) müssen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen erhalten, was auch Ferienunterkünfte einschließt. Als Mitglied der Europäischen Union gilt diese Regelung für Sie. Link zur Homepage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CPRD)
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Klarstellungen benötigen, zögern Sie nicht, sich zu melden. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihre Ferienunterkunft so einladend und inklusiv wie möglich ist!
Europäische Gesetze:
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